Wir haben für Sie die häufigsten Fragen rund um unsere Dienstleistungen zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unser Ziel ist es, Vermieter und Immobilienverwalter nicht nur mit unseren Dienstleistungen zu unterstützen, sondern auch mit fundiertem Wissen. Denn je besser Sie informiert sind, desto effektiver und rechtssicher können Sie Ihre Immobilien verwalten.
Was sind Betriebskosten?
Betriebskosten sind alle regelmäßig anfallenden Kosten, die für den Betrieb einer Immobilie entstehen. Dazu gehören beispielsweise Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Gartenpflege, Hausmeisterdienste, Versicherungen und die Grundsteuer. Umlagefähige Betriebskosten können laut Mietvertrag auf die Mieter umgelegt werden.
Was sind Nebenkosten?
Nebenkosten sind ein weiter gefasster Begriff, der alle zusätzlichen Kosten umfasst, die für die Immobilie aufgewendet werden. Dazu gehören neben den Betriebskosten auch Heizkosten und nicht umlagefähige Kosten wie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, Verwaltungskosten, Kosten der Immobilienfinanzierung sowie unregelmäßig anfallende Kosten (z. B. Baumfällung).
Was ist der Unterschied zwischen Betriebskosten und Nebenkosten?
Der Hauptunterschied liegt in der Definition und Umlagefähigkeit:
Was ist eine Betriebskostenabrechnung?
Die Betriebskostenabrechnung zeigt detailliert, welche Kosten für den Betrieb eines Mietobjekts im Abrechnungszeitraum entstanden sind und wie diese auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden. Sie ist eine Pflicht für Vermieter und gibt Klarheit über eventuelle Nachzahlungen oder Guthaben.
Welche Betriebskosten können auf Mieter umgelegt werden?
Laut § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) können nur bestimmte Kosten umgelegt werden. Dazu zählen unter anderem die Grundsteuer, Kosten für Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Aufzug, Hausmeister, Gartenpflege, Gebäudereinigung, Ungezieferbekämpfung, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Schornsteinfegergebühren sowie die Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen und Wartungskosten für technische Anlagen. Eine Umlage der Betriebskosten auf Mieter darf nur erfolgen, wenn im Mietvertrag eine ausdrückliche Regelung vereinbart wurde.
Wann muss die Betriebskostenabrechnung erstellt werden?
Die Abrechnung muss jährlich erstellt und spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums den Mietern vorgelegt werden. Eine fristgerechte Abrechnung schützt Vermieter vor Ansprüchen seitens der Mieter.
Welche Fristen gelten für Einsprüche?
Mieter haben das Recht, innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung Einspruch zu erheben. Vermieter sind verpflichtet, die zugrunde liegenden Belege auf Anfrage vorzulegen.
Was passiert, wenn die Abrechnung zu spät kommt?
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 12 Monaten können Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen. Eventuelle Guthaben der Mieter müssen jedoch auch bei einer verspäteten Abrechnung ausgezahlt werden.
Was tun bei einer fehlerhaften Abrechnung?
Mieter können die Abrechnung prüfen und Einsicht in die zugrunde liegenden Belege verlangen. Fehler sollten schriftlich beim Vermieter bemängelt werden. Bei Streitigkeiten hilft oft eine neutrale Prüfung durch Experten.
Telefon: 0174 / 26 77 255
E-Mail: info@nebenkosten-nrw.de
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Kontaktieren Sie uns gerne – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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